E-Rechnungen

Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir diese wichtige Änderung in Faktum Faktura ebenfalls umsetzen werden. Ab Dezember 2024 bieten wir einen formatgerechten Export gemäß den europäischen Standards (EN 16931) an (ZUGFeRD). Die aktualisierte Version von Faktum Faktura 5.10.1 kann ab sofort von Faktum Faktura Downloads heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Angesichts des erwarteten hohen Umsetzungsaufwands hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Rechnungen im PDF-Format exportieren und drucken. Alle bisherigen Funktionen in Faktum Faktura bleiben unverändert bestehen.